Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Darmstadt
Am Amtsgericht Darmstadt sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Darmstadt
- Einfamilienhaus21. Oktober 2026Einfamilienhaus in Darmstadt64291 DarmstadtAmtsgericht Darmstadt586.000 €
- Einfamilienhaus2. Dezember 2026Einfamilienhaus in Darmstadt64291 DarmstadtAmtsgericht Darmstadt469.300 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)16. Dezember 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Mühltal64367 MühltalAmtsgericht Darmstadt267.000 €
- Baugrundstück3. Februar 2027Baugrundstück in Seeheim-Jugenheim64342 Seeheim-JugenheimAmtsgericht Darmstadt994.500 €
- Mehrfamilienhaus17. Februar 2027Mehrfamilienhaus in Darmstadt64291 DarmstadtAmtsgericht Darmstadt510.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Darmstadt
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Darmstadt?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Darmstadt 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Darmstadt?
Der nächste Termin ist am 21. Oktober 2026 um 09:30: Einfamilienhaus in Darmstadt, Amtsgericht Darmstadt.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Darmstadt zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Darmstadt. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Darmstadt?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 510.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.